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N.E.W.S.
 

Rauchwarnmeldeplicht
ab 2015


Messungen in Meine

Neue Arbeiten in Wenden


 

 

 

Rauchwarnmelder

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Etwa  200.000 Brände im Jahr gibt es in Deutschland und die Ursache ist in den meisten Fällen nicht nur Fahrlässigkeit. Technische Defekte lösen sehr häufig Brände aus! Die meisten Brandtoten sind zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr zu verzeichnen. Der Brandgeruch wird meistens gar nicht wahrgenommen, da der Geruchsinn des Menschen während des Schlafes nicht funktioniert. Die Folge ist eine Rauchvergiftung, die schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall den Tod bedeutet.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Hier können Rauchwarnmelder durch das Aussenden eines grellen und lauten Alarmtones Menschenleben retten.


Einheitlich für alle bisher angepassten
Bauordnungen der Bundesländer ist, dass
  • Kinderzimmer
  • Schlafräume
  • und Flure (die als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten)
jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

In Deutschland dürfen außerdem nur noch Rauchwarnmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen.

Die Mindestanforderungen, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein
  • Mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer, muss ein wiederkehrendes Warnsignal einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
  • Per Testknopf muss jederzeit eine Funktionsüberprüfung möglich sein.
  • Das Eindringen des Rauches in den Rauchwarnmelder sollte von allen Seiten möglich sein.
  • Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.

 

 

   
   
   
   
 

 

 

 
     

Michael Mehrdorf
Schornsteinfegermeister
Rotdornallee 5
38179 Schwülper

Tel.: 05303 - 970 95 90
Fax:  05303 - 970 95 99

email: bsfm@mehrdorf.de
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